Sozialversicherungsträger

Für die Indikation Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates sowie für medizinisches Ausdauertraining und zugehörige Therapieformen bestehen Verträge mit folgenden Sozialversicherungsträgern:

  • Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
  • Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) | der gewerblichen Wirtschaft (SVAGW)| der Bauern (SVALW)
  • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter | für Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)

Die Zuweisung erfolgt über Ihre Hausärztin/ Ihren Hausarzt bzw. eine Fachärztin/ einen Facharzt mittels Verordnungsschein. Nach Bewilligung und Selbstbehalt werden die Kosten vom jeweiligen Sozialversicherungsträger übernommen.